Die Aufgaben und Arbeitsmöglichkeiten der Jugend-und Auszubildendenvertretung (JAV).
Die JAV hat im
wesentlichen zwei Aufgaben:
Kontrolle und Überwachung:
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung wacht darüber, daß die geltenden
Gesetze (z.B. Berufsbildungsgesetz BBiG), Verordnungen
(z.B.Ausbildungsverordnung), Unfallverhütungsvorschriften (UVV) , Tarifverträge
(z.B.Manteltarifvertrag (MTV) für Auszubildende) und Betriebsvereinbarungen
(z.B. Beurteilungssysteme) eingehalten werden.
Anregungen entgegennehmen und Maßnahmen beantragen:
Die JAV hat auch die Aufgabe, auf die Verbesserung der Ausbildungsbedingungen
Einfluß zu nehmen. Solche Maßnahmen können beispielsweise sein: Schaffung neuer
Ausbildungsplätze, bessere Ausstattung von Ausbildungswerkstätten, zusätzlicher
Fachunterricht, Einführung lernzielorientierter Beurteilungssysteme,
Beschaffung zusätzlicher Ausbildungsmittel (Werkzeuge, Bücher, etc.),
Einrichtung von Sozialräumen, etc.
Das ganze leitet sich aus dem § 70 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ab.
Rechtliche Grundlagen:
Die Interessenvertretung der Belegschaft ist der Betriebsrat. Speziell für
Jugendliche unter 18. Jahren und für alle Auszubildenden die nicht älter als 25
Jahre sind, ist darüber hinaus die JAV zuständig.
In den §§ 60 71 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sind die Errichtung und die
Aufgabenstellung der JAV beschrieben.
Arbeitsmöglichkeiten der JAV
Mitglieder der JAV müssen von Ihrer beruflichen Tätigkeit befreit werden,
soweit es zur Durchführung Ihrer Aufgaben erforderlich ist. Das bedeutet
beispielsweise die Vor- und Nachbereitung von Sitzungen und Besprechungen oder
Betriebsbegehung bzw. Rundgänge in Ausbildungswerkstätten.
Wichtig zur Erfüllung der Aufgaben der JAV ist es, daß sich alle Mitglieder der
JAV qualifizieren (Seminare, Schulungen, etc.). Eine entsprechende Freistellung
ist im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes (§ 37) vorgesehen.
Damit die JAV Ihre Aufgaben erfüllen kann, sieht das BetrVG eine Fülle von
weiteren Bedingungen vor:
- Für die tägliche Arbeit der JAV sind entsprechende Räumlichkeiten sowie
erforderliche Sachmittel (Schreibgeräte, Ordner, etc.) bereitzustellen (§ 65
i.V.m. §40 BetrVG).
- Die JAV darf in Betrieben mit mehr als 50 Wahlberechtigten während der
Arbeitszeit Sprechstunden einrichten (§ 69 BetrVG).
- Die JAV hat im Einvernehmen mit dem Betriebsrat, Jugend und
Auszubildendenversammlungen einzuberufen (§ 71 BetrVG).
- Tätigwerden von Ersatzmitgliedern (§ 65 i.V.m. § 25 BetrVG)
- Erlöschen der Mitgliedschaft in der JAV (§ 65 i.V.m. § 24 BetrVG)
- Ausschluß eines Mitglieds der JAV (§ 65 i.V.m. § 23 BetrVG).
Auch die die Geschäftsführung der JAV ist im Betriebsverfassungesetz geregelt.
Im einzelnen:
- Regelung über den Vorsitz bzw. stellvertretenden Vorsitz der JAV ( § 65
i.V.m.§ 25 BetrVG)
- Die JAV kann regelmäßig Sitzungen abhalten (§ 65 i.V.m. § 29,§ 30,§ 31
BetrVG)
- Beschlußfassung der JAV (§ 65 i.V.m. § 33 BetrVG)
- Sitzungsniederschrift (Protokoll) anfertigen (§ 65 i.V.m. § 34 BetrVG)
- Die JAV kann sich eine Geschäftsordung geben (§ 65 i.V.m. § 36 BetrVG)
- Arbeitsversäumnis bzw. Freistellung (§ 65 i.V.m. § 37 BetrVG)
Zusammenarbeit von JAV und Betriebsrat
Die JAV kann ohne den Betriebsrat keine Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
führen, bzw. Betriebsvereinbarungen abschließen. Der Betriebsrat ist jedoch
verpflichtet, die JAV bei Belangen, die deren Wahlberechtigte betreffen, zu
beteiligen.
Das BetrVG sieht im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat eine Anzahl
von Regelungen, wie beispielsweise die Teilnahme und das Stimmrecht der JAV in
Betriebsratssitzungen (§ 67 BetrVG), das Aussetzen von Betriebsratsbeschlüssen
(§ 66 BetrVG) oder das Teilnahmerecht an Besprechungen mit den Unternehmern (§
68 BetrVG), vor.
Zur Zusammenarbeit:
Für eine wirkungsvolle Interessenvertretung empfiehlt sich ein Zusammenspiel
aller im Betrieb vertretenden Arbeitnehmergremien wie z.B. Betriebsräten, JAV,
gewerkschaftliche Vertrauensleute und den für Euch zuständigen SekretärInnen
der Gewerkschaft!
Quelle: Die Praxis der Jugend und Auszubildendenvertretung von A-Z
Weitere Infos und Material zur JAV findest du unter "Download"